Kontamination
WenndasGerätäußerlichund/oderin-
nerlich durch Anhaftungen kontaminiert
(übermäßig verschmutzt) ist, wird damit
der Verlust jeden Garantie-Anspruches
verbunden. Als Kontamination werden
Anstriche und vergleichbare Substanzen
auf der Oberfläche des Gerätes und
innerhalbdesGehäuses/Messsystems
des Gerätes verstanden. Dabei ist die
Dekoration/Bemalung,welchesichaus-
schließlichauf diePrüf-/Stopp-Taste
(Abdeckung Rauchwarnmelder) begrenzt,
von einem Garantie-Ausschluss ausge-
nommen! Außerdem sind Anhaftungen
von Brandrückständen (z. B. Ruß) eben-
so wie Nikotin- und Fettbeläge, welche
eine unschwer erkennbare Verfärbung
des Gerätes bewirkt haben, als Konta-
mination kategorisiert, die den Verlust
jeden Garantie-Anspruches bedeutet.
Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate
legen sich nicht nur auf die äußere
OberächedesGerätes,sondernlagern
sichebensoaufdenOberächenderop-
tischen Messbauteile ab. Besonders dort
führt die Anhaftung von Kondensaten
zu einer vorzeitigen Beeinträchtigung der
optischen Eigenschaften der Messbauteile,
welche das Gerät durch autonome
Rekalibrierungen nur im Rahmen der phy-
sikalischen Grenzen kompensieren kann.
Feuchteschäden/Korrosion
Sofern es vorgekommen ist, dass das
Gerät und insbesondere dessen Elektro-
nik durch Feuchtigkeit, jedwelcher Art,
beschädigt wurde, ist damit der Verlust
jeden Garantie-Anspruches verbunden.
Unter Feuchtigkeit ist demnach nicht nur
die Einwirkung einer Flüssigkeit, sondern
auch regelmäßig, überdurchschnittliche
Einwirkung von Luftfeuchtigkeit (> 70 %)
auf das Gerät zu verstehen. Durch die
Einwirkung von übermäßiger Luftfeuchte
(z.B.Wasserdampf/Bratendunst)wird
einerseits die Batterie des Gerätes
überdurchschnittlich entladen und die
Batteriekapazität erheblich verkürzt.