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Das Batterieladegerät BLG 12/24-15 dient aus-
schließlich zum Laden von wieder auadbaren 12
oder 24 V-Nassbatterien (auch Blei-Calcium und
EFB), sowie wartungsfreien AGM-, Gel-, Vlies- und Li-
Ionen Akkumulatoren innerhalb seiner Spezikation
und Einsatzgrenzen (siehe auch Kapitel „Technische
Daten“). Nicht wieder auadbare Batterien oder Pri-
märzellen dürfen nicht angeschlossen werden!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
die Einhaltung aller Angaben in dieser Betriebs-
anleitung. Jede über die bestimmungsgemäße Ver-
wendung hinausgehende oder andersartige Benut-
zung des Geräts gilt als Fehlgebrauch und kann zu
gefährlichen Situationen führen.
Dieses Ladegerät ist für den Betrieb in Industrieberei-
chen vorgesehen und kann im Wohnbereich Funkstö-
rungen verursachen.
WARNUNG! Gefahr durch Fehlge-
brauch! Fehlgebrauch des Geräts kann zu
gefährlichen Situationen führen. Deshalb:
• Gerät nicht außerhalb seiner Spezikationen und
Einsatzgrenzen betreiben. (siehe auch Kapitel
„Technische Daten“)
• Gerät nicht in explosibler Atmosphäre einsetzen.
• Gerät nicht önen, verändern oder manipulieren.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind
ausgeschlossen.
1.8 Verantwortung des Betreibers
1.8.1 Generelle Pichten
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den ge-
setzlichen Pichten zur Arbeitssicherheit. Neben
den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Geräts gül-
tigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umwelt-
schutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt
insbesondere:
• Der Betreiber muss sich über die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefah-
ren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeits-
bedingungen am Einsatzort des Geräts ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen
für den Betrieb des Geräts umsetzen.
• Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit des Geräts prüfen, ob die von ihm er-
stellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand
der Regelwerke entsprechen und diese falls erfor-
derlich anpassen.
• Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installa-
tion, Bedienung, Wartung und Reinigung eindeu-
tig regeln und festlegen.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass das
Personal, das mit dem Gerät umgeht, diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
• Der Betreiber muss dem Personal die erforderli-
che Schutzausrüstung bereitstellen und deren
ordnungsgemäßen Zustand in regelmäßigen
Abständen prüfen. Nicht-intakte Schutz-ausrüs-
tungsgegenstände müssen durch neue ersetzt
werden.
• Der Betreiber muss die erforderlichen Maßnah-
men zum Brandschutz treen und Feuerlösch-
sowie Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stellen
und intakt halten.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass
das Gerät stets in technisch einwandfreiem Zustand
ist, daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Betriebsanleitung beschriebenen Wartungstä-
tigkeiten auch durchgeführt werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitskennzeichnun-
gen am Gerät regelmäßig auf Lesbarkeit und Voll-
ständigkeit überprüfen.