MAT-MA-0014_DE SECUPIN Stand: 22.02.2018 Seite 3 von 14
Bei der Planung und Installation von Anschlageinrichtungen sind die länderspezifischen
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzrichtlinien unbedingt zu beachten.
Der Mindestabstand des Anschlagpunktes zur Absturzkante muss mindestens 2,5 m betragen.
Bei der Installation der Einzelanschlagpunkte ist auf die Tragfähigkeit des Untergrunds zu achten.
Eine Kompatibilität mit ähnlichen Systemen ist nicht gewährleistet und kann bei Zuwiderhandlung eine
Gefahr für Leib und Leben darstellen.
Einzelanschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung von Personen und nicht von Gegenständen oder
als Transportanschlagpunkte.
Art und Anzahl der Befestigungsmittel sind auf den Anschlagpunkt abgestimmt. Es müssen immer alle
Befestiger im Set gemäß der Montageanleitung verbaut werden.
Die Mindestfestigkeitsklasse für Beton muss C20/C25 betragen.
Arbeiten oberhalb des Anschlagpunktes sollte vermieden werden (Siehe Gebrauchsanleitung des
Verbindungsmittels).
Einzelanschlagpunkte dürfen nur von ausgebildeten und unterwiesenen Benutzern verwendet werden.
Eine Unterweisung des Benutzers zum korrekten Gebrauch des Systems ist durch den Arbeitgeber
oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
Einzelanschlagpunkte müssen jährlich durch einen Sachkundigen überprüft und gewartet werden.
Vor jeder Verwendung sind Einzelanschlagpunkte sowie die Persönliche Ausrüstung gegen Absturz
auf Mängel zu überprüfen. Bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit der Produkte dürfen diese nicht
benutzt werden und es muss eine Überprüfung durch einen Sachkundigen erfolgen.
Beschädigte Anschlagpunkte und/oder Verbindungsmittel sowie andere Teile der PSA gegen Absturz
dürfen nicht mehr verwendet werden. Ggfs. ist eine Überprüfung des Systems bzw. der PSAgA durch
den Hersteller oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
Nach einem Absturz dürfen Einzelanschlagpunkte nicht erneut verwendet werden.
Nicht korrekt ausgeführte Verklebungen/Verschraubungen können sich lösen und die sichere Funktion
der Einzelanschlagpunkte gefährden!
Unsachgemäße Reparaturen, Wartungen und/oder Manipulationen der Einzelanschlagpunkte sowie
ihrer Komponenten stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. In diesem Fall erlischt jegliche
Gewährleistung und jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH ist ausgeschlossen.
Das Produkt darf nur mit Verbindungselementen (Konformität nach EN 362 beachten) und einer
persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.
Bei Verwendung von weiteren persönlichen Schutzausrüstungen sind die entsprechende
Bedienungsanleitungen und geltenden Vorschriften zu beachten.
4 ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN
Alle Einzelteile sind vor der Montage von Schmutz zu säubern.
Eine Berührung des Systems mit aggressiven Stoffen und Chemikalien sowie mit Mörtel, Zement oder
ähnlichen Stoffen sollte vermieden werden.
Mörtelreste und/oder andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen, damit die Funktion des
Produktes nicht beeinträchtigt wird.
Die Montage der Produkte muss strikt nach der Montageanleitung des Herstellers erfolgen.
Abweichungen sind nicht gestattet. Zur Montage und zum Austausch dürfen nur original SKYLOTEC
Bauteile verwendet werden. Die Kombination mit Bauteilen oder Elementen anderer Hersteller oder
Lieferanten kann eine Gefahr für Leib und Leben darstellen!
Die Bauteile sind schonend zu behandeln und dürfen nicht unsachgemäß verwendet werden