
SICHERHEIT
HOLZMANN MASCHINEN GmbH www.holzmann-maschinen.at 7
WB 106 MINI
5SICHERHEIT
5.1 Bestimmungsmäßige Verwendung
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst benutzen! Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können,
umgehend beseitigen lassen!
Es ist generell untersagt, sicherheitstechnische Ausrüstungen der Maschine zu ändern oder
unwirksam zu machen!
Die Maschine ist ausschließlich für folgende Tätigkeiten bestimmt:
Kinderwerkbank für Holzbearbeitung, wobei die maximal zulässige Belastung nicht überschritten
werden darf.
Für eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung und daraus resultierende
Sachschäden oder Verletzungen übernimmt HOLZMANN-MASCHINEN keine
Verantwortung oder Garantieleistung.
Arbeitsbedingungen:
Die Maschine ist für die Arbeit unter folgenden Bedingungen bestimmt:
Die Maschine ist nicht für den Betrieb im Freien bestimmt nur im Inneren verwenden.
Inspizieren sie vor Arbeitsbeginn die Maschine, falls Teile beschädigt bzw. Lose sind diese
umgehend ersetzen bzw. wieder festziehen.
Allgemeine Sicherheitshinweise:
Achten sie darauf, dass alle Teile fest miteinander verschraubt sind
Die Maschine darf ausschließlich unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen benutzt
werden.
Sorgen sie für einen sicheren Stand der Maschine.
Das Produkt darf nur von Erwachsenen aufgebaut werden.
Unzulässige Verwendung:
Der Betrieb der Maschine unter Bedingungen außerhalb der in dieser Anleitung angegebenen
Grenzen ist nicht zulässig.
Unzulässig ist der Betrieb der Maschine mit Werkstoffen, die nicht ausdrücklich in diesem
Handbuch angeführt werden.
Etwaige Änderungen in der Konstruktion der Maschine sind unzulässig.
Der Betrieb der Maschine auf eine Art und Weise bzw. zu Zwecken, die den Anweisungen
dieser Bedienungsanleitung nicht zu 100% entspricht, ist untersagt.
Das Spielzeug ist für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet.
6MONTAGE
6.1 Lieferumfang
Überprüfen Sie nach Erhalt der Lieferung, ob alle Teile in Ordnung sind. Melden Sie
Beschädigungen oder fehlende Teile umgehend Ihrem Händler oder der Spedition. Sichtbare
Transportschäden müssen außerdem gemäß den Bestimmungen der Gewährleistung unverzüglich
auf dem Lieferschein vermerkt werden, ansonsten gilt die Ware als ordnungsgemäß
übernommen.