
Achtung!
Die Gebrauchsanleitung weist auf die bestim-
mungsgemäße Verwendung des Produktes hin
und dient der Verhütung von Gefahren. Sie muss
gelesen und beachtet werden.
Die von MSA für dieses Produkt übernommene
Garantie verfällt, wenn es nicht entsprechend
den MSA Angaben eingesetzt, verwendet,
gepflegt und kontrolliert wird.
Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten
unterliegen nicht dem Einfluss von MSA,
sondern obliegen dem Verwender. Unsere Haftung
bezieht sich daher nur auf die gleichbleibende
Qualität des Produktes.
Gewährleistung und Haftung gemäß Verkaufs- und
Lieferbedingungen werden hiervon nicht berührt
oder verändert.
1 Bezeichnung, Kennzeichnung und
Verwendungszweck
1.1 Bezeichnung
ADVANTAGE 3111 (S) klein
ADVANTAGE 3121 (M) mittel
ADVANTAGE 3131 (L) groß
ADVANTAGE 3112 (S) klein
ADVANTAGE 3122 (M) mittel
ADVANTAGE 3132 (L) groß
Das in dieser Gebrauchsanleitung beschriebene
Gerät entspricht der Richtlinie 89/686/EWG
bzw. der Verordnung (EU) 2016/425. Die
Baumusterprüfungen wurden durchgeführt bei:
IFA, Alte Heerstraße 111, D 53757 St. Augustin,
Benannte Stelle 0121.
Die Konformitätserklärung ist unter folgendem
Link abrufbar:
https://MSAsafety.com/DoC
1.2 Kennzeichnung
ADVANTAGE 3111 ADVANTAGE 3112
ADVANTAGE 3121 ADVANTAGE 3122
ADVANTAGE 3131 ADVANTAGE 3132
auf dem Maskenkörper
1.3 Verwendungszweck
Die Vollmaske ist kein vollständiges Atem-
schutzgerät, sondern nur ein Teil(Atemanschluss), der
das Gerät mit den Atemwegen des Benutzers
verbindet. Sie wird nur für Ventilatmung
(Zweiwegatmung) eingesetzt und dient als
Atemanschluss nach EN136, Klasse3 mit Rund-
gewindeanschluss (EN 148-1) für Atemfilter,
Schlauchgeräte, Gebläsefiltergeräte und Behälter-
geräte mit Druckluft (Pressluftatmer).
Die Maske sichert als Teil eines
Atemschutzgeräts einen angemessenen dichten
Abschluss des Gesichtes des Benutzers gegen die
Umgebungsatmosphäre.
Die entsprechenden Filter-Gebrauchsanleitun-
gen bzw. die Gebrauchsanleitungen der
Geräte sind in jedem Fall zu beachten!
1.4 Voraussetzungen für den Einsatz
Zutreffende Sicherheitsmaßnahmen beim Einsatz
von Atemschutzgeräten sind den jeweils gültigen
Vorschriften der zuständigen Sicherheitsbehörden
zu entnehmen (siehe auch DGUV Regel 112-190
„Benutzung von Atemschutzgeräten“, „Verordnung
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV),
„Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1)). Bei
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist
die Vollmaske mit Antistatik-Spray zu
behandeln ein Wasserschleier zuoder
verwenden. Die Vollmasken der ADVANTAGE
Linie sind in unterschiedlichenMaskengrößen
verfügbar. Maskenträger müssenmit der jeweils
für sie richtigen Maskengröße aus-gerüstet sein.
Bei Maskenträgern mit Bart im
Dichtungsbereich muss damit gerechnet werden,
dass die Maske nicht dicht sitzt. Um bei
Brillenträgern einen dichten Maskensitz zu
gewährleisten, muss die Korrektionsmaskenbrille
ADVANTAGE eingesetzt werden.
Der Einsatz als Filtergerät unterliegt folgenden
Einschränkungen:
• Die Masse des eingesetzten Filters darf maximal
500g betragen.
• Art und Konzentration des Schadstoffes in der
Umgebungsatmosphäre müssen soweit bekannt
sein, dass der Einsatz als Filtergerät zulässig ist.
Dabei ist auf Auswahl des geeigneten Filtertyps
und Klasse zu achten.
•Die zulässige minimale Sauerstoffkonzentration
der Umgebungsatmosphäre unterliegt den
nationalen Vorschriften. Es bestehen verschiedene
Mindestgrenzen für Sauerstoff, die für einen
sicheren Betrieb berücksichtigt werden müssen
(normalerweise im Bereich zwischen 17 % und
19,5 %).
•Unbelüftete Behälter, Schächte, Kanäle usw.
dürfen mit Filtergeräten nicht betreten werden.
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