
3 / 32 205
2.1 Hinweise für Service-
und Bedienpersonal
Die Einbau- und Montageanleitung enthält
grundlegende Sicherheitshinweise, die bei
Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung zu
beachten sind.
Nichtbeachtung kann zur Folge haben:
Gefährdung von Personen durch
elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen.
Sachschäden an der Anlage,
Anlagenteilen oder am Magnetventil.
Versagen des Magnetventils.
Gefährdung der Umwelt durch Austreten
gefährlicher Stoffe bei Leckage.
Vor Inbetriebnahme:
GEinbau- und Montageanleitung lesen.
GMontage- und Betriebspersonal
ausreichend schulen.
GSicherstellen, dass der Inhalt der Einbau-
und Montageanleitung vom zuständigen
Personal vollständig verstanden wird.
GVerantwortungs- und
Zuständigkeitsbereiche regeln.
Bei Betrieb:
GEinbau- und Montageanleitung am
Einsatzort verfügbar halten.
GSicherheitshinweise beachten.
GNur entsprechend der Leistungsdaten
betreiben.
GWartungsarbeiten bzw. Reparaturen,
die nicht in der Einbau- und Montage-
anleitung beschrieben sind dürfen nicht
ohne vorherige Abstimmung mit dem
Hersteller durchgeführt werden.
GEFAHR
Sicherheitsdatenblätter bzw. die für
die verwendeten Medien geltenden
Sicherheitsvorschriften unbedingt
beachten!
Bei Unklarheiten:
Bei nächstgelegener GEMÜ-
Verkaufsniederlassung nachfragen.
2.2 Warnhinweise
Warnhinweise sind, soweit möglich, nach
folgendem Schema gegliedert:
SIGNALWORT
Art und Quelle der Gefahr
®Mögliche Folgen bei Nichtbeachtung.
GMaßnahmen zur Vermeidung der
Gefahr.
Warnhinweise sind dabei immer mit
einem Signalwort und teilweise auch
mit einem gefahrenspezifischen Symbol
gekennzeichnet.
Folgende Signalwörter bzw.
Gefährdungsstufen werden eingesetzt:
GEFAHR
Unmittelbare Gefahr!
®Bei Nichtbeachtung sind Tod oder
schwerste Verletzungen die Folge.
WARNUNG
Möglicherweise gefährliche Situation!
®Bei Nichtbeachtung drohen schwerste
Verletzungen oder Tod.
VORSICHT
Möglicherweise gefährliche Situation!
®Bei Nichtbeachtung drohen mittlere bis
leichte Verletzungen.
VORSICHT (OHNE SYMBOL)
Möglicherweise gefährliche Situation!
®Bei Nichtbeachtung drohen
Sachschäden.