
ALS GARANTIEFÄLLE WERDEN
NICHT ANERKANNT
Beschädigung durch zu hohen Druck.
Mechanische Beschädigung.
Schäden infolge normaler Abnützung.
Sonstige Gewalteinwirkung.
Beschädigung durch Aufblasen mit Kom-
pressoren.
Beschädigung durch reinigen mit Hoch-
druckreinigern oder Dampfstrahlern.
Beschädigung durch aggressive Reinigungs-
mittel oder Verdünnungen, die nicht von
GRABNER empfohlen sind.
Schäden infolge starker Sonneneinstrahlung.
Beschädigung durch Benzin, Öl, usw.
Beschädigung durch Sonnencreme oder -öl.
Bei gewerblichem Einsatz.
Beschädigung durch falsche Lagerung.
Beschädigung durch ungenügende Reinigung
und Pflege.
Wenn Sie Ihr Boot nicht jährlich überprüfen
und den Prüfbebefund von den
Service/Reparaturstelle nicht ausfüllen
lassen.
Beschädigung der Innengummierung durch
Wasser im Schlauchinnenraum.
Geldansprüche sind ausgeschlossen,
ausgewechselte Teile sind Eigentum der Firma
GRABNER. Die Rechte aus dieser Garantie
sind nicht auf andere Personen als den Käufer
übertragbar.
Wird ein Boot zur Garantie-Reklamation
eingesandt, wo sich nach der Prüfung
herausstellt, dass es sich um keine Reklamation
handelt, erfolgt ein schriftlicher
Kostenvoranschlag für eine Reparatur gegen
Berechnung.
ABWICKLUNG VON
GARANTIEFÄLLEN
Falls es zu einem berechtigten Garantiefall
kommen sollte, gehen Sie wie folgt vor:
Bringen Sie Ihr Boot zu Ihrem Bootshändler
(Verkaufsstelle).
Übergeben Sie Ihrem Bootshändler Ihre
ORIGINAL GARANTIEURKUNDE und
die EINKAUFSRECHNUNG.
Beschreiben Sie dem Händler den genauen
Schaden Ihres Bootes oder Zubehörteiles -
am besten schriftlich. Den weiteren Ablauf
erledigt dann Ihr Händler für Sie.
Wenn Sie Ihr Boot direkt an die Firma
GRABNER schicken, legen Sie eine Kopie
der GARANTIEURKUNDE, der
EINKAUFS-RECHNUNG sowie eine
genaue Beschreibung des Schadens bei.
Die Firma GRABNER übernimmt bei
berechtigten Garantiefällen die Anliefe-
rungs- und Rücksendungskosten vom
Händler zur Fabrik. Der Absender ist
aufgefordert, die kostengünstigste
Transportweise zu wählen. Die Firma
GRABNER muss sich vorbehalten,
ungerechtfertigte Transport-Mehrkosten
nicht anzuerkennen und rückzubelasten.
Gerechtfertigte Reklamationen -
Garantiefälle werden von der Firma
GRABNER wie folgt behandelt:
Reparatur des Bootes.
Wenn eine einwandfreie Reparatur nicht
möglich ist - Austausch des Bootes auf ein
gleichwertiges Boot.
Erhält das Boot durch die Garantiereparatur
einen optischen Nachteil gegenüber dem
ursprünglichen Zustand, so erfolgt ein
Preisnachlass auf die entsprechende
Qualitätsstufe.
Eine Rücknahme des Bootes gegen
Gutschrift bzw. Geld-Rückerstattung ist
NICHT möglich.
WICHTIGER HINWEIS
Sowohl die Einhaltung sämtlicher Kapitel der
Aufbau- und Betriebsanleitung, als auch die
Benutzung und Methode der Behandlung, der
Verwendung und Wartung eines GRABNER
Bootes kann von der GRABNER nicht
überwacht werden.
Daher kann die Firma GRABNER keine
Haftung für Verlust, Schäden oder Kosten, die
sich aus fehlerhafter Verwendung und Betrieb
ergeben oder in irgendeiner Weise
zusammenhängen, übernehmen.