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Die Firma GRABNER GMBH gewährt, ab
Kaufdatum, 2 JAHRE GARANTIE.
► Materialfehler: Schadhaftes Rohmaterial
► Fertigungsfehler: Produktionsmängel
► Verpackungsfehler: Beschädigung durch
schlechte Verpackung seitens der Fabrik
► Mechanische Beschädigung.
► Schäden infolge normaler Abnützung.
► Sonstige Gewaltanwendungen.
► Transportschäden.
► Wenn andere als die von GRABNER au-
torisierten Service-Stellen Reparaturen
oder Umbauten vornehmen.
► Wenn andere als die von GRABNER
vorgeschriebenen Originalteile und/oder
Reparaturmaterialien verwendet werden.
► Bei gewerblichem Einsatz.
► Beschädigung durch Nichteinhaltung
dieser Aufbau- und Betriebsanleitung.
► Beschädigung durch falsche Bedienung.
► Beschädigung durch Überschreitung
der Höchstzulässigen Windstärke 2 - 3
Beaufort.
WICHTIGE HINWEISE
► Geldansprüche sind ausgeschlossen,
ausgewechselte Teile sind Eigentum
der Firma GRABNER. Die Rechte aus
dieser Garantie sind nicht auf andere
Personen als den Käufer übertragbar.
► Wird eine Besegelung oder Segelteil
zur Garantie-Reklamation eingesandt,
wo sich nach der Prüfung herausstellt,
dass es sich um keine Reklamation
handelt, erfolgt ein schriftlicher Kos-
tenvoranschlag für eine Reparatur ge-
gen Berechnung.
► Für Folgeschäden (Reparaturkosten
am Urlaubsort, Abschlepp-Bergekos-
ten, Verlust von Gegenständen, …)
kann die Firma GRABNER GMBH
nicht aufkommen.
Falls es zu einem berechtigten Garantiefall
kommen sollte, gehen Sie wie folgt vor:
► Liefern Sie Ihre Besegelung oder Teil bei
Ihrem Bootshändler (Verkaufsstelle) ab.
► Übergeben Sie Ihrem Bootshändler Ihre
ORIGINAL EINKAUFSRECHNUNG.
► Beschreiben Sie dem Händler den ge-
nauen Schaden Ihrer Besegelung - am
besten schriftlich. Den weiteren Ablauf
erledigt dann Ihr Händler für Sie.
► Wenn Sie Ihre Besegelung direkt an
die Firma GRABNER schicken, legen
Sie eine Kopie der EINKAUFSRECH-
NUNG sowie eine genaue Beschreibung
des Schadens bei.
► Reparatur der Besegelung.
► Wenn eine einwandfreie Reparatur nicht
möglich ist - Austausch der Besegelung
bzw. des betroffenen Segelteiles auf eine
gleichwertige Besegelung bzw. Teil.
► Eine Rückname der Besegelung gegen
Gutschrift bzw. Geld-Rückerstattung ist
NICHT möglich.
Ob die Besegelung bzw. die Se-
gelteile repariert oder ausgetauscht werden,
obliegt im ermessen der Firma GRABNER
GmbH.
► Die Firma GRABNER übernimmt bei
berechtigten Garantiefällen die Anlie-
ferungs- und Rücksendungskosten vom
Händler zur Fabrik - aber nicht vom
Kunden zum Händler. Der Absender
ist aufgefordert, die kostengünstigste
Transportweise zu wählen.
► Die Firma GRABNER muss sich vor-
behalten, ungerechtfertigte Transport-
Mehrkosten nicht anzuerkennen und
rückzubelasten.