
BOOTSHAUT GARANTIE
VORAUSSETZUNG FÜR
GARANTIEANSPRÜCHE:
Schicken Sie die vom Händler gestempelte und
unterschriebene GARANTIE - REGISTRIER-KARTE
innerhalb von 3 Wochen - am besten eingeschrieben - an:
GRABNER GMBH,
Weistracherstraße 11
A- 3350 HAAG
(Das Einsenden der Garantie-Registrierkarte garantiert Ihnen
auch laufende Information über alle Produktneuheiten.)
Lassen Sie die GARANTIEURKUNDE ebenfalls vom
Händler stempeln und unterschreiben. Diese bleibt dann in
Ihrer Verwahrung.
In Garantiefällen ist auch eine Rechnungskopie beizulegen.
Eine jährliche Überprüfung des Bootes bei einer
autorisierten Service/Reparaturstelle.
Lassen Sie den rückseitigen Prüfbefund von der
Service/Reparaturstelle ausfüllen.
Die Garantie gilt nur für den Erstkäufer.
GARANTIE
GRABNER Luftboote sind Qualitätsprodukte mit GARANTIE.
Sollte trotz der vielen Prüfungen ein Mangel auftreten, gewährt
die Firma GRABNER auf die Bootshaut ab Kaufdatum
5 JAHRE GARANTIE
GARANTIEFÄLLE SIND
Ablösung der Gummierung vom Trägergewebe
Porosität der Gummierung
ALS GARANTIEFÄLLE WERDEN NICHT
ANERKANNT
Beschädigung durch zu hohen Druck.
Mechanische Beschädigung.
Schäden infolge normaler Abnützung.
Sonstige Gewalteinwirkung.
Beschädigung durch Aufblasen mit Kom-pressoren.
Beschädigung durch reinigen mit Hoch-druckreinigern oder
Dampfstrahlern.
Beschädigung durch aggressive Reinigungs-mittel oder
Verdünnungen, die nicht von GRABNER empfohlen sind.
Schäden infolge starker Sonneneinstrahlung.
Beschädigung durch Benzin, Öl, usw.
Beschädigung durch Sonnencreme oder -öl.
Bei gewerblichem Einsatz.
Beschädigung durch falsche Lagerung.
Beschädigung durch ungenügende Reinigung und Pflege.
Wenn Sie Ihr Boot nicht jährlich überprüfen und den
Prüfbebefund von den Service/Reparaturstelle nicht
ausfüllen lassen.
Beschädigung der Innengummierung durch Wasser im
Schlauchinnenraum.
Geldansprüche sind ausgeschlossen, ausgewechselte Teile sind
Eigentum der Firma GRABNER. Die Rechte aus dieser
Garantie sind nicht auf andere Personen als den Käufer
übertragbar.
Wird ein Boot zur Garantie-Reklamation eingesandt, wo sich
nach der Prüfung herausstellt, dass es sich um keine
Reklamation handelt, erfolgt ein schriftlicher
Kostenvoranschlag für eine Reparatur gegen Berechnung.
ABWICKLUNG VON GARANTIEFÄLLEN
Falls es zu einem berechtigten Garantiefall kommen sollte,
gehen Sie wie folgt vor:
Bringen Sie Ihr Boot zu Ihrem Bootshändler
(Verkaufsstelle).
Übergeben Sie Ihrem Bootshändler Ihre ORIGINAL
GARANTIEURKUNDE und die EINKAUFSRECHNUNG.
Beschreiben Sie dem Händler den genauen Schaden Ihres
Bootes oder Zubehörteiles - am besten schriftlich. Den
weiteren Ablauf erledigt dann Ihr Händler für Sie.
Wenn Sie Ihr Boot direkt an die Firma GRABNER
schicken, legen Sie eine Kopie der GARANTIEURKUNDE,
der EINKAUFS-RECHNUNG sowie eine genaue
Beschreibung des Schadens bei.
Die Firma GRABNER übernimmt bei berechtigten
Garantiefällen die Anliefe-rungs- und Rücksendungskosten
vom Händler zur Fabrik. Der Absender ist aufgefordert, die
kostengünstigste Transportweise zu wählen. Die Firma
GRABNER muss sich vorbehalten, ungerechtfertigte
Transport-Mehrkosten nicht anzuerkennen und
rückzubelasten.
Gerechtfertigte Reklamationen - Garantiefälle
werden von der Firma GRABNER wie folgt
behandelt:
Reparatur des Bootes.
Wenn eine einwandfreie Reparatur nicht möglich ist -
Austausch des Bootes auf ein gleichwertiges Boot.
Erhält das Boot durch die Garantiereparatur einen optischen
Nachteil gegenüber dem ursprünglichen Zustand, so erfolgt
ein Preisnachlass auf die entsprechende Qualitätsstufe.
Eine Rücknahme des Bootes gegen Gutschrift bzw. Geld-
Rückerstattung ist NICHT möglich.
WICHTIGER HINWEIS
Sowohl die Einhaltung sämtlicher Kapitel der Aufbau- und
Betriebsanleitung, als auch die Benutzung und Methode der
Behandlung, der Verwendung und Wartung eines
GRABNER Bootes kann von der GRABNER nicht überwacht
werden.
Daher kann die Firma GRABNER keine Haftung für
Verlust, Schäden oder Kosten, die sich aus fehlerhafter
Verwendung und Betrieb ergeben oder in irgendeiner Weise
zusammenhängen, übernehmen.