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Beachten Sie die Hinweise des Kupplungsherstellers. Im Zweifel fragen Sie direkt beim Hersteller Ihrer Anhängerkupplung, ob diese geeignet ist.
4. SICHERHEITSHINWEISE
• Das Warndreieck kennzeichnet alle für die Sicherheit wichtigen Anweisungen. Befolgen Sie diese immer, anderenfalls könnten Sie sich
verletzen oder das Gerät könnte beschädigt werden.
• Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
• Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.
• Lassen Sie dasVerpackungsmaterial nicht achtlos liegen. Dieses kann für Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug werden!
• Benutzen Sie dieses Produkt nur für die dafür vorgeseheneVerwendung!
• Manipulieren oder zerlegen Sie das Gerät nicht!
• Verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ausschließlich Zubehör oder Ersatzteile, die in der Anleitung angegeben sind, oder deren
Verwendung durch den Hersteller empfohlen wird!
Personen- oder Sachschaden durch Verlieren der Fahrräder
Das Fahren ohne Sicherheitsgurte kann zu Unfällen führen.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Sicherheitsgurtes um die Fahrräder und den U-Bügel desTrägers.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt den korrekten und festen Sitz des Gurtes um dasVorderrad und des Gurtes um das Hinterrad des Fahrrades.
• Spannen Sie die Gurte ggf. nach.
• Überprüfen Sie vor jedem Fahrtantritt, ob die verwendeten Gurte unbeschädigt und unverschlissen sind.
• Beschädigte oder verschlissene Gurte müssen vor Fahrtantritt gegen unbeschädigte Gurte ausgetauscht werden. Es dürfen nur Gurte verwendet werden,
die von der EAL GmbH dafür zugelassen sind.
Personen- oder Sachschaden durch überstehende Teile
Über den Rand des Fahrzeugs bzw. Fahrradträgers stehendeTeile können während der Fahrt Personen- oder Sachschäden verursachen.
• MontierenSie nurTeile,dienicht überdenRanddes Fahrzeugsherausragen.
Das Fahren mit einem Fahrradträger beeinusst die Fahreigenschaften Ihres Fahrzeugs.
• Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit dem neuen Fahrzeugverhalten an.
• Fahren Sie nie schneller als 130 km/h.
• Vermeiden Sie plötzliche und ruckartige Steuerbewegungen.
• Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug länger ist als gewohnt.
Personen- oder Sachschaden durch beschädigten Fahrradträger
Beschädigungen desTrägers z. B. durch verbogeneTeile, Risse oder Kratzer, schließen die sichere Funktion desTrägers aus.
Sachschaden durch heiße Auspugase
Es können Schäden amTräger oder den Fahrrädern entstehen, wenn die Auspumündung direkt daran grenzt.
• Benutzen Sie ggf. eine Auspublende.
Sachschaden durch önende Heckklappe
Die Heckklappe könnte gegen den Fahrradträger oder die Fahrräder schlagen und beschädigt werden.
• Elektrische Heckklappen abschalten und manuell betätigen.
• Klappen Sie den Fahrradträger vor dem Önen der Heckklappe ab.
• Montieren Sie den Fahrradträger nicht, wenn Beschädigungen vorhanden sind.
• Gehen Sie wie im KapitelWartung beschrieben vor.
Personen- oder Sachschaden durch erhöhte Windlast
Personen- oder Sachschaden durch Verlust von Fahrradteilen während der Fahrt
Personen- oder Sachschaden durch Verlust des Fahrradträgers während der Fahrt
Der Fahrradträger und die Anhängerkupplung können durch eine zu hoheWindlast beschädigt werden.
• Entfernen Sie vor Fahrtantritt alle Packtaschen vom Fahrrad
• Verwenden Sie keine Schutzhüllen für das Fahrrad während der Fahrt.
Es können Schäden durch verlierbareTeile entstehen, wenn diese sich während der Fahrt vom Fahrrad lösen.
• Nehmen Sie alle verlierbaren Teile wie Luftpumpen, Akkus von E-Bikes, Batterieleuchten, Navigationsgeräte, Fahrradcomputer, Werkzeugtaschen oder
Körbe vor der Fahrt ab.
Eine unsaubere oder schadhafteVerbindung zwischen Fahrradträger und Anhängerkupplung kann zum Lösen des Fahrradträgers führen.
• Tauschen Sie eine schadhafte Anhängerkupplung aus.
• Säubern Sie die Anhängerkupplung von Dreck, Staub und Fett.
Personen- oder Sachschaden durch Überladen
Das Überschreiten der max. Nutzlast des Fahrradträgers, sowie der zulässigen Stützlast der Anhängerkupplung oder des zulässigen Gesamtgewichts kann zu
schweren Unfällen führen.
• Beachten Sie unbedingt die Angaben zur max. Nutzlast, zulässigen Stützlast und zulässigem Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs. Überschreiten Sie diese
Angaben keinesfalls.
Die Allgemeine Betriebsgenehmigung muss bei angebautem Träger immer im Fahrzeug mit geführt werden.
Führen Sie keine Leerfahrten mit dem Fahrradträger durch. Verstauen Sie ihn im Koerraum Ihres Fahrzeugs.
Dies vermeidet einen erhöhten Kraftstoverbrauch und schont den Fahrradträger.
DerFahrzeugführer ist grundsätzlich dafür verantwortlich,dassdie Ladung und dieLadungssicherung vorschriftsmäßig sind.
5. BEDIENUNGSANLEITUNG
Montage des Fahrradträgers
Der Fahrradträger muss noch zusammengebaut werden. Nehmen Sie alle Bauteile aus der Verpackung und legen diese übersichtlich hin. Überprüfen Sie den
Lieferumfang. Jeder Arbeitsschritt wird beschrieben und zeigt Ihnen deutlich, welche Bauteile Sie für die Montage des Fahrradträgers benötigen.